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Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:gerichtssystem

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Gerichtsystem

Das deutsche Gerichtssystem ist mehrstufig und umfasst mehrere spezialgerichtliche Zuständigkeiten [→ besondere Gerichtsbarkeit] sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Das Gerichtssystem besteht aus Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof als höchste Instanz. Zudem gibt es spezialisierte Gerichte wie Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte, die jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche abdecken. Die sachliche Zuständigkeit und Prozessordnung der Gerichte ist durch Gesetze wie die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt, wodurch Rechtsstreitigkeiten systematisch und nach festgelegten rechtlichen Prinzipien bearbeitet werden. Das Ziel des Systems ist es, durch eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung gerechte und verbindliche Entscheidungen zu treffen.

siehe auch

Artikel 92 GG → rechtsprechende Gewalt
Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.

verfahrensrecht/gerichtssystem.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 18:57 von mfreund