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Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:geschaeftsstelle

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Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle eines Gerichts ist eine organisatorische Einheit, die die Verwaltung und Unterstützung der richterlichen Tätigkeit sicherstellt. Sie übernimmt vor allem administrative und organisatorische Aufgaben im Rahmen des Gerichtsverfahrens.

§ 706 ZPO → Rechtskraft- und Notfristzeugnis
Regelt die Ausstellung von Rechtskraft- und Notfristzeugnissen durch die Geschäftsstellen der Gerichte.

siehe auch

verfahrensrecht/geschaeftsstelle.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/21 06:44 von mfreund