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Der Präsident des Gerichts erster Instanz im Rahmen des Einheitlichen Patentgerichts hat eine zentrale organisatorische und administrative Rolle inne. Gemäß Artikel 7 des EPGÜ wird das Gericht erster Instanz in verschiedene Kammern unterteilt, wobei der Präsident des Gerichts die generelle administrative Aufsicht innehat. Die Auswahl und Organisation der Richter in den Spruchkörpern erfolgt unter seiner Leitung, wie in Regel 345 der Verfahrensordnung ausgeführt. Diese Regel beschreibt die spezifische Aufgabe des Präsidenten, sicherzustellen, dass Richter je nach Fallanforderung effizient zugewiesen werden, was die Grundlage für eine geregelte und reibungslose Fallbearbeitung bildet.
Weiterhin spezifiziert Artikel 13 der Satzung, die als integraler Bestandteil des EPGÜ fungiert, die Verfahren rund um die Wahl und die Amtsführung des Präsidenten des Gerichts erster Instanz.
Artikel 7 → Gericht erster Instanz
Regelt die Struktur und Organisation des Gerichts erster Instanz, einschließlich der Zentralkammer, Lokalkammern und Regionalkammern.
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