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Artikel 14 (2) der Satzung des einheitlichen Patentgerichts (EPGS) regelt die Staatsangehörigkeit des ersten Präsidenten des Gerichts erster Instanz.
Der erste Präsident des Gerichts erster Instanz ist Staatsangehöriger des Vertragsmitgliedstaats, in dessen Gebiet die Zentralkammer ihren Sitz hat.
Artikel 14 EPGS → Präsident des Gerichts erster Instanz
Regelt die Wahl, Aufgaben und Amtszeit des Präsidenten des Gerichts erster Instanz.
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