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Artikel 14 (3) der Satzung des einheitlichen Patentgerichts (EPGS) legt die gerichtlichen und administrativen Aufgaben des Präsidenten fest.
Der Präsident des Gerichts erster Instanz leitet die gerichtlichen Tätigkeiten und die Verwaltung des Gerichts erster Instanz.
Artikel 14 EPGS → Präsident des Gerichts erster Instanz
Regelt die Wahl, Aufgaben und Amtszeit des Präsidenten des Gerichts erster Instanz.
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