Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:elektronische_einreichung_von_unterlagen

finanzcheck24.de

Elektronische Einreichung von Unterlagen

Regel 4 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erklärt, dass Schriftsätze und Unterlagen elektronisch einzureichen sind und eine elektronische Quittung den Eingang bestätigt.

Regel 4 (1) EPGVO

Schriftsätze und andere Unterlagen sind zu unterzeichnen und bei der Kanzlei oder betreffenden Nebenstelle in elektronischer Form einzureichen. Die Parteien sind gehalten, die online verfügbaren amtlichen Formulare zu verwenden. Der Eingang der Unterlagen wird durch die automatische Ausgabe einer elektronischen Quittung bestätigt, auf der Datum und Ortszeit des Eingangs angegeben sind.

siehe auch

Regel 4 EPGVO → Einreichung von Unterlagen
Behandelt die Anforderungen und Verfahren zur Einreichung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen bei der Kanzlei oder den Nebenstellen.

upc/elektronische_einreichung_von_unterlagen.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/19 08:00 von mfreund