Anzeigen:
Das Case Management System (CMS) des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) ist eine webbasierte Plattform, die von Benutzern genutzt wird, um elektronische Anträge und Verfahrensdokumente bei Gericht einzureichen und zu verwalten. Es ermöglicht Patentinhabern und ihren Vertretern, Anträge wie das Opt-Out für europäische Patente gemäß Artikel 83 des EPGÜ einzureichen, mit dem sie den Übergang zu dem Einheitlichen Patentgericht vorübergehend vermeiden können.
Das CMS bietet eine Benutzeroberfläche, über die alle Verfahrensschritte, Anträge und Zustellungen digital erfolgen. Es wird auch für die Kommunikation zwischen den Parteien und dem Gericht genutzt, um Effizienz und Transparenz in den Verfahrensabläufen sicherzustellen. Neben dem Opt-Out können auch andere Verfahrensdokumente eingereicht und verwaltet werden.
Die Verfahrensregeln des Einheitlichen Patentgerichts (Rules of Procedure of the Unified Patent Court) bestimmen, dass alle Verfahrensschritte und -handlungen, einschließlich der Einreichung von Anträgen und der Kommunikation zwischen den Parteien und dem Gericht, über elektronische Mittel erfolgen sollen. Insbesondere in Regel 4 der Verfahrensregeln wird die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation und Akteneinsicht behandelt, was die rechtliche Grundlage für das CMS darstellt.
Parteien sind verpflichtet, das CMS und die dafür vorgesehenen Workflows zu nutzen, um ihre Eingaben einzureichen [Regel 4.1 EPGVO [→ Elektronische Einreichung von Unterlagen]]. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Parteien, dass dies ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt.1)
Das Gericht wird versuchen, soweit möglich, bei der Lösung von CMS-bezogenen Problemen hilfreich zu sein.2)
Eingaben und Korrespondenz außerhalb des CMS sollten auf ein absolutes Minimum beschränkt werden. Die vom System erzeugte Benachrichtigung ist das „elektronische Kommunikationsmittel“, wie in Regel 278.1 EPGVO gemeint oder gegebenenfalls die „relevante elektronische Nachricht“, wie in Regel 271.6 EPGVO gemeint.3)
Ein „Workflow“ bezieht auf einen spezifischen Verfahrensabschnitt oder eine bestimmte Prozessphase innerhalb eines Gerichtsverfahrens. Es handelt sich dabei um ein System innerhalb des Case Management Systems zur Organisation und Verwaltung verschiedener Aspekte eines Falles.
Die Arbeit mit dem neuen Verfahrensrecht und dem Fallbearbeitungssystem (CMS) stellt sämtliche Beteiligte vor erhebliche Herausforderungen. Daher ist in der Anfangszeit eine praktikable Handhabung der sich stellenden Herausforderungen geboten.4)
Regel 4 EPGVO → Einreichung von Unterlagen
Beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Schriftsätzen und anderen Unterlagen bei der Kanzlei oder der betreffenden Nebenstelle in elektronischer Form und die Bestätigung des Eingangs durch eine elektronische Quittung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de