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patentrecht:deutsches_patent

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Deutsches Patent

Das deutsche Patent [§ 1 PatG –> Patentierungsvoraussetzungen] ist ein gewerbliches Schutzrecht, das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt wird. Es gewährt dem Inhaber das exklusive Recht [§ 9 PatG → Wirkung des Patents, Ausschliessungsrechte], eine Erfindung in Deutschland zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen und andere von der Nutzung auszuschließen. Ein Patent schützt in der Regel technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.

siehe auch

§ 1 PatG → Patentierungsvoraussetzungen
Patente werden für neue, erfinderische und gewerblich anwendbare Erfindungen erteilt, einschließlich biologischer Materialien und Verfahren.

patentrecht/deutsches_patent.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/18 05:51 von mfreund