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Das deutsche Patent [§ 1 PatG –> Patentierungsvoraussetzungen] ist ein gewerbliches Schutzrecht, das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt wird. Es gewährt dem Inhaber das exklusive Recht [§ 9 PatG → Wirkung des Patents, Ausschliessungsrechte], eine Erfindung in Deutschland zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen und andere von der Nutzung auszuschließen. Ein Patent schützt in der Regel technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.
§ 1 PatG → Patentierungsvoraussetzungen
Patente werden für neue, erfinderische und gewerblich anwendbare Erfindungen erteilt, einschließlich biologischer Materialien und Verfahren.
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