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grundrecht:ermittlung_des_sachverhalts

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Ermittlung des Sachverhalts

Die Ermittlung des Sachverhalts ist der erste Schritt im Prozess der Rechtsanwendung, bei dem die relevanten Fakten und Umstände eines konkreten Falles festgestellt werden.

siehe auch

grundrecht/ermittlung_des_sachverhalts.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 19:39 von mfreund