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Der Begriff „öffentliche Gewalt“ [→ Staatsgewalt] umfasst die hoheitlichen Befugnisse des Staates, die in die gesetzgebende (Legislative), ausführende (Exekutive) und rechtsprechende Gewalt (Judikative) unterteilt sind.
→ Staat
Politische und rechtliche Einheit, die auf einem bestimmten geografischen Gebiet existiert und über eine feste Bevölkerung sowie eine Regierung verfügt, die souverän die Kontrolle über dieses Gebiet ausübt.
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