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Das Bundesministerium der Justiz (BMJ), auch Justizministerium genannt, ist das Ministerium der Bundesrepublik Deutschland, das für die Rechtsordnung und die Justiz zuständig ist. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung von Gesetzen und stellt sicher, dass diese verfassungsgemäß sind. Das BMJ arbeitet eng mit dem Parlament und anderen Ministerien zusammen, um rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Rechtsstaat stärken. Das Ministerium hat seinen Sitz in Berlin und Bonn.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine deutsche Bundesbehörde, die dem Bundesministerium der Justiz unterstellt ist. Es hat seinen Sitz in Bonn und erfüllt verschiedene Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung auf Bundesebene.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist ermächtigt, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Organisation und den Geschäftsgang des Deutschen Patent- und Markenamts sowie das Verfahren in Patentangelegenheiten zu regeln, sofern diese nicht bereits gesetzlich festgelegt sind. Zudem kann es Regelungen für die Berücksichtigung gesetzlicher Feiertage bei Fristen in Patentangelegenheiten treffen [§ 28 (1) PatG → Ermächtigung zur Regelung des Geschäftsgangs und der Fristen ]. Diese Befugnisse können durch Rechtsverordnung teilweise oder vollständig auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen werden [§ 28 (2) PatG → Übertragung der Ermächtigung].
→ Bundesbehörde
Eine Behörde, die auf Bundesebene tätig ist und der Bundesregierung unterstellt ist.
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