Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:meldung

finanzcheck24.de

Meldung

Unter der Meldung der Erfindung im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbNErfG) versteht man die Mitteilung eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber über eine von ihm gemachte Diensterfindung oder eine freie Erfindung. Diese Mitteilung [§ 5 ArbnErfG → Meldepflicht] ist der erste formelle Schritt im Verfahren zur Geltendmachung von Erfinderrechten und Vergütungsansprüchen.

siehe auch

§ 5 ArbnErfG → Meldepflicht
Regelt die Verpflichtung des Arbeitnehmers, eine Diensterfindung dem Arbeitgeber zu melden.

arbeitnehmererfinderrecht/meldung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/18 08:34 von mfreund