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arbeitnehmererfinderrecht:arbeitnehmer

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Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) [→ Arbeitnehmererfinder] ist jede Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht, unabhängig davon, ob sie im privaten oder öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Dazu gehören auch Beamte und Soldaten (§ 1, § 4 Abs. 4 ArbnErfG).

siehe auch

Arbeitnehmererfinder
Person, die während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Erfindung macht.

arbeitnehmererfinderrecht/arbeitnehmer.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/18 15:38 von mfreund