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arbeitnehmererfinderrecht:erfinderrechte

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Erfinderrechte

Im Kontext des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) beziehen sich Erfinderrechte [→ Arbeitnehmererfinderrecht] auf die rechtlichen Ansprüche und Pflichten, die Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Erfindungen haben. Diese Rechte regeln das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer als Erfinder und dem Arbeitgeber in Bezug auf Diensterfindungen und freie Erfindungen.

siehe auch

Arbeitnehmererfinderrecht
Regelt bestimmte Aspekte des Erfinderrechts, nämlich die Zuordnung der Erfindung zu bestimmten Personen, die damit zusammenhängenden verfahrensrechtlichen Fragen und vermögensrechtliche Verhältnisse in Bezug auf von abhängig Beschäftigten gemachte Erfindungen, und damit Materien, die jedenfalls auch erfinderrechtlicher Natur sind.

ArbnErfG → Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Regelt den Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht werden, insbesondere hinsichtlich der Rechte an der Erfindung und der angemessenen Vergütung des Erfinders.

arbeitnehmererfinderrecht/erfinderrechte.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/18 08:33 von mfreund