Das Patenterteilungsverfahren ist der Prozess, durch den ein Patentamt prüft, ob eine Erfindung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und somit ein Patent erteilt werden kann.
Das Erteilungsverfahren umfasst die Patentanmeldung (§ 34 PatG), die Prüfung der Patentfähigkeit (§ 45 PatG) und die Erteilung des Patents (§ 49 PatG).
§ 34 PatG → Patentanmeldung, Patentanmelder
Erfindungen müssen beim Patentamt angemeldet werden, wobei die Anmeldung bestimmte Anforderungen erfüllen muss.
§ 45 (1) PatG → Formalprüfung
Stellt sicher, dass die Patentanmeldung den formalen Anforderungen entspricht und alle notwendigen Dokumente korrekt eingereicht wurden.
§ 45 (2) PatG → Prüfung der Patentfähigkeit
Bewertet, ob die Erfindung die gesetzlichen Anforderungen an Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erfüllt.
§ 49 PatG → Erteilung des Patents, Erteilungsbeschluß
Bei Erfüllung aller Anforderungen beschließt das Amt die Erteilung des Patents, wobei die Erteilung hinausgezögert werden kann.
→ Patentverfahren
Der rechtliche Prozess, der zur Erteilung eines Patents führt und die Verwaltung sowie den Schutz der damit verbundenen Rechte umfasst