Rechte und Pflichten

Rechtspersönlichkeit ist die Eigenschaft, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Eine Entität mit Rechtspersönlichkeit kann im Rechtsverkehr selbstständig handeln, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.

Der Begriff Bürger bezeichnet allgemein eine Person, die Mitglied einer bestimmten staatlichen Gemeinschaft oder Gesellschaft ist. In rechtlichem Sinne bezieht sich der Begriff oft auf die Angehörigen eines Staates, die bestimmte Rechte und Pflichten besitzen. Diese Rechte können politische Rechte wie das Wahlrecht umfassen, aber auch bürgerliche Freiheiten wie Meinungsfreiheit und Eigentumsrechte. Gleichzeitig haben Bürger Pflichten, wie die Einhaltung der Gesetze und gegebenenfalls das Zahlen von Steuern.

siehe auch

Recht
Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien, das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.