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Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in Art. 5 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes (GG) [→ Recht auf freie Meinungsäußerung] verankert ist. Sie gewährt jeder Person das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, ohne dafür staatlich verfolgt oder bestraft zu werden.
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