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verfahrensrecht:sachlage

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Sachlage

Im Verfahrensrecht bezeichnet der Begriff Sachlage die Gesamtheit der relevanten Fakten und Umstände eines Falles, die zur Entscheidungsfindung durch das Gericht herangezogen werden.

siehe auch

Rechtsfall
Eine Situation, in der zwei oder mehr Parteien über eine Rechtsfrage oder einen Sachverhalt unterschiedlicher Meinung sind und ihre jeweiligen Ansprüche oder Rechte durchsetzen wollen.

verfahrensrecht/sachlage.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/14 08:08 von mfreund