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Das Verfahrensrecht [ZPO → Zivilprozessordnung] bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.
Gerichte handeln nach festgelegten rechtlichen Verfahren [→ Verfahrensrecht und sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung.
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