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verfahrensrecht:fakten

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Fakten

Im Verfahrensrecht sind Fakten die objektiven, nachweisbaren Umstände und Ereignisse [→ Beweis] eines Falles, die als Grundlage für die rechtliche Beurteilung und Entscheidungsfindung dienen.

siehe auch

Rechtsfall
Eine Situation, in der zwei oder mehr Parteien über eine Rechtsfrage oder einen Sachverhalt unterschiedlicher Meinung sind und ihre jeweiligen Ansprüche oder Rechte durchsetzen wollen.

verfahrensrecht/fakten.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/14 08:10 von mfreund