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Ein Oberlandesgericht (OLG) ist ein höheres Landesgericht in Deutschland, das als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden in Zivil- und Strafsachen zuständig ist und in bestimmten Fällen auch als erste Instanz fungiert, insbesondere bei schwerwiegenden Delikten oder speziellen Rechtsfragen, die eine einheitliche Rechtsprechung erfordern.
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