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verfahrensrecht:oberlandesgericht

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Oberlandesgericht

Ein Oberlandesgericht (OLG) ist ein höheres Landesgericht in Deutschland, das als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden in Zivil- und Strafsachen zuständig ist und in bestimmten Fällen auch als erste Instanz fungiert, insbesondere bei schwerwiegenden Delikten oder speziellen Rechtsfragen, die eine einheitliche Rechtsprechung erfordern.

siehe auch

verfahrensrecht/oberlandesgericht.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/14 11:02 von mfreund