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verfahrensrecht:amtsgericht

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Amtsgericht

Ein Amtsgericht ist die niedrigste Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland und behandelt hauptsächlich Zivil-, Familien- und Strafsachen, die weniger komplex und von geringerer Bedeutung sind. Es ist oft für Angelegenheiten zuständig, die unmittelbar die örtliche Bevölkerung betreffen. Im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit befasst sich das Amtsgericht unter anderem mit Streitigkeiten über geringfügige Beträge sowie mit bestimmten Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei Strafverfahren übernimmt das Amtsgericht Fälle, bei denen keine sehr hohen Strafen zu erwarten sind.

siehe auch

Gericht
Staatliche Institution, die die Aufgabe hat, Recht zu sprechen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden.

Artikel 92 GG → Rechtsprechende Gewalt
Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.

verfahrensrecht/amtsgericht.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/14 10:49 von mfreund