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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:versaeumnisentscheidung_gericht_erster_instanz

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Versäumnisentscheidung (Gericht erster Instanz)

Regel 355 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Versäumnisentscheidung des Gerichts erster Instanz.

Regel 355.1 EPGVO → Gründe für eine Versäumnisentscheidung
Beschreibt die Gründe, aus denen eine Versäumnisentscheidung ergehen kann.

Regel 355.2 EPGVO → Voraussetzungen für eine Versäumnisentscheidung gegen den Beklagten
Regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Versäumnisentscheidung gegen den Beklagten oder Widerbeklagten ergehen darf.

Regel 355.3 EPGVO → Frist zur Erwiderung auf die Klage oder Widerklage
Regelt die Frist zur Erwiderung auf die Klage oder Widerklage als Voraussetzung für eine Versäumnisentscheidung.

Regel 355.4 EPGVO → Vollstreckbarkeit der Versäumnisentscheidung
Regelt die Vollstreckbarkeit der Versäumnisentscheidung und die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung.

siehe auch

EPGVO, Teil 5, Kapitel 11 → Versäumnisentscheidung
Regelt die Bestimmungen zur Versäumnisentscheidung im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.

upc/versaeumnisentscheidung_gericht_erster_instanz.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 07:28 von mfreund