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upc:verletzer

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Verletzer

Im Kontext des Einheitlichen Patentgerichtsübereinkommens (EPGÜ) bezeichnet der Begriff „Verletzer“ eine Partei, die gegen ein Patent verstößt [→ Patentverletzung] oder angeblich gegen ein Patent verstößt.

siehe auch

Regel 8 → Partei und Parteivertreter
Beschreibt die Anforderungen an die Vertretung einer Partei gemäß Artikel 48 des Übereinkommens und die Kommunikation zwischen den Parteien und dem Gericht.

upc/verletzer.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 19:17 von mfreund