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Im Kontext des Einheitlichen Patentgerichtsübereinkommens (EPGÜ) bezeichnet der Begriff „Verletzer“ eine Partei, die gegen ein Patent verstößt [→ Patentverletzung] oder angeblich gegen ein Patent verstößt.
Regel 8 → Partei und Parteivertreter
Beschreibt die Anforderungen an die Vertretung einer Partei gemäß Artikel 48 des Übereinkommens und die Kommunikation zwischen den Parteien und dem Gericht.
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