Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:patent

finanzcheck24.de

Patent (EPGÜ)

Artikel 2 (g) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht bezeichnet ein europäisches Patent und/oder ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung.

Artikel 2 (g) EPGÜ

„Patent“ bezeichnet ein europäisches Patent und/oder ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung.

Artikel 3 → Geltungsbereich
Regelt den Anwendungsbereich des Übereinkommens für europäische Patente und ergänzende Schutzzertifikate.

Artikel 32 → Zuständigkeit des Gerichts
Das Gericht hat die ausschließliche Zuständigkeit für Verletzungsklagen, Nichtigerklärungsklagen und weitere patentbezogene Streitigkeiten.

siehe auch

Artikel 2 EPGÜ → Begriffsbestimmungen
Definiert die Begriffe, die im Rahmen des Übereinkommens verwendet werden.

upc/patent.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/25 17:09 von mfreund