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upc:partei_und_parteivertreter

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Partei und Parteivertreter

Regel 8 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anforderungen an die Vertretung einer Partei sowie die Kommunikation zwischen den Parteien und dem Gericht.

Regel 8 (1) EPGVO → Vertretungspflicht gemäß Artikel 48 des Übereinkommens
Eine Partei muss gemäß Artikel 48 des Übereinkommens vertreten sein, sofern diese Verfahrensordnung nichts anderes vorsieht.

Regel 8 (2) EPGVO → Handlungen gegenüber dem Vertreter
Für die Zwecke aller Verfahren in Bezug auf ein Patent ist eine Handlung, die gemäß dieser Verfahrensordnung von oder gegenüber einer Partei vorzunehmen ist, von oder gegenüber dem aktuellen Vertreter der Partei vorzunehmen.

Regel 8 (3) EPGVO → Kommunikation mit dem Gericht
Sofern diese Verfahrensordnung nichts anders vorsieht, darf eine Partei nicht mit dem Gericht kommunizieren, ohne die andere Partei zu unterrichten. Findet diese Kommunikation schriftlich statt, sollte sie der anderen Partei in Kopie zugehen, sofern diese Verfahrensordnung nicht vorsieht, dass das Gericht der anderen Partei eine Kopie zur Verfügung stellt.

Regel 8 (4) EPGVO → Inhaber eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung
Für die Zwecke unter diese Verfahrensordnung fallender Verfahren in Bezug auf den Inhaber eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung wird die im Register für den einheitlichen Patentschutz [Verordnung (EU) Nr. 1257/2012, Artikel 2(e)] als Patentinhaber aufgeführte Person als Inhaber behandelt. Wird während des Verfahrens vor dem Gericht ein neuer Inhaber in das Register für den einheitlichen Patentschutz eingetragen, kann der frühere eingetragene Inhaber beim Gericht nach Regel 305.1© die Ersetzung durch den neuen Inhaber beantragen.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/partei_und_parteivertreter.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1