Anzeigen:
Rechtliches Gehör bedeutet das Recht jeder Partei in einem Verfahren, ihre Argumente, Tatsachen und Beweismittel vorzubringen, auf die Ausführungen der Gegenseite zu reagieren und von der Entscheidungsfindung nicht ausgeschlossen zu werden.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de