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Regel 315 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Einreichung eines Streithilfeschriftsatzes im Verfahren.
Regel 315.1 EPGVO → Benachrichtigung der Verfahrensparteien und Fristsetzung
Beschreibt die Benachrichtigung der Verfahrensparteien und die Fristsetzung für die Einreichung eines Streithilfeschriftsatzes.
Regel 315.2 EPGVO → Zustellung von Schriftsätzen an den Streithelfer
Regelt die Zustellung von Schriftsätzen an den Streithelfer und den Schutz vertraulicher Informationen.
Regel 315.3 EPGVO → Inhalt des Streithilfeschriftsatzes
Regelt die erforderlichen Angaben, die ein Streithilfeschriftsatz enthalten muss.
EPGVO, Teil 5, Kapitel 6, Abschnitt 5 → Streithilfe
Regelt die Bestimmungen zur Streithilfe im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.
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