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upc:streithilfeschriftsatz

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Streithilfeschriftsatz

Regel 315 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Einreichung eines Streithilfeschriftsatzes im Verfahren.

Regel 315.1 EPGVO → Benachrichtigung der Verfahrensparteien und Fristsetzung
Beschreibt die Benachrichtigung der Verfahrensparteien und die Fristsetzung für die Einreichung eines Streithilfeschriftsatzes.

Regel 315.2 EPGVO → Zustellung von Schriftsätzen an den Streithelfer
Regelt die Zustellung von Schriftsätzen an den Streithelfer und den Schutz vertraulicher Informationen.

Regel 315.3 EPGVO → Inhalt des Streithilfeschriftsatzes
Regelt die erforderlichen Angaben, die ein Streithilfeschriftsatz enthalten muss.

siehe auch

EPGVO, Teil 5, Kapitel 6, Abschnitt 5 → Streithilfe
Regelt die Bestimmungen zur Streithilfe im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.

upc/streithilfeschriftsatz.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 07:05 von mfreund