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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:praesidium

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Präsidium

Artikel 15 der Satzung des einheitlichen Patentgerichts (EPGS) regelt die Zusammensetzung, Aufgaben und Entscheidungsverfahren des Präsidiums des Einheitlichen Patentgerichts, das für die Verwaltung des Gerichts verantwortlich ist und insbesondere Änderungen der Verfahrensordnung, den Haushaltsplan, Richterausbildungen sowie Personalentscheidungen betrifft.

Artikel 15 (1) EPGS → Zusammensetzung des Präsidiums
Beschreibt die Zusammensetzung des Präsidiums, einschließlich der Mitglieder und ihrer Wahl.

Artikel 15 (2) EPGS → Aufgabenübertragung im Präsidium
Regelt die Aufgabenwahrnehmung des Präsidiums und die Möglichkeit der Aufgabenübertragung.

Artikel 15 (3) EPGS → Verwaltungsaufgaben des Präsidiums
Legt die Verwaltungsaufgaben des Präsidiums fest, einschließlich der Erstellung von Vorschlägen und Berichten.

Artikel 15 (4) EPGS → Entscheidungen ohne Kanzlerbeteiligung
Erklärt, welche Entscheidungen des Präsidiums ohne Mitwirkung des Kanzlers getroffen werden.

Artikel 15 (5) EPGS → Beschlussfähigkeit des Präsidiums
Beschreibt die Bedingungen für die Beschlussfähigkeit des Präsidiums und die Entscheidungsfindung.

siehe auch

Anhang 1 EPGÜ, Kapitel II, Abschnitt 1 → Gemeinsame Bestimmungen
Legt allgemeine organisatorische Bestimmungen fest, die für das gesamte Gericht gelten.

upc/praesidium.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/03 07:54 von mfreund