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upc:nebenintervention

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Nebenintervention

Intervention gemäß Regel 313 EPGVO [→ Streithilfeantrag] (auch „Nebenintervention“ genannt) ist ein Nebenverfahren, das nach dem Prinzip des kontradiktorischen Verfahrens rechtlich geregelt ist. Antragsteller und Antragsgegner im Interventionsverfahren müssen als Parteien im Sinne der Regel 150 EPGVO [→ Gesondertes Verfahren zur Kostenfestsetzung] angesehen werden.

siehe auch

upc/nebenintervention.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/25 06:28 von mfreund