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upc:nebenverfahren

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Nebenverfahren

Intervention gemäß Regel 313 EPGVO [→ Streithilfeantrag] ist ein Nebenverfahren, das nach dem Prinzip des kontradiktorischen Verfahrens rechtlich geregelt ist. Antragsteller und Antragsgegner im Interventionsverfahren müssen als Parteien im Sinne der Regel 150 EPGVO [→ Gesondertes Verfahren zur Kostenfestsetzung] angesehen werden.

siehe auch

upc/nebenverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/24 07:24 von mfreund