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upc:kontradiktorischen_verfahren

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Kontradiktorisches Verfahren

Intervention gemäß Regel 313 EPGVO [→ Streithilfeantrag] ist ein Nebenverfahren, das nach dem Prinzip des kontradiktorischen Verfahrens rechtlich geregelt ist. Antragsteller und Antragsgegner im Interventionsverfahren müssen als Parteien im Sinne der Regel 150 EPGVO [→ Gesondertes Verfahren zur Kostenfestsetzung] angesehen werden.

siehe auch

EPGVO, Abschnitt 5 → Streithilfe
Beschreibt die Regeln für die Streithilfe im Verfahren. Es werden die Anforderungen an den Streithilfeantrag, die Entscheidung des Gerichts und die Einreichung des Streithilfeschriftsatzes festgelegt.

upc/kontradiktorischen_verfahren.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/24 07:24 von mfreund