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Der Hilfskanzler im Rahmen des Einheitlichen Patentgerichts ist eine unterstützende administrative Position innerhalb der Kanzlei. Der Hilfskanzler arbeitet unter der Leitung des Kanzlers und hilft bei der Durchführung der administrativen Aufgaben der Kanzlei.
Die Rolle des Hilfskanzlers wird insbesondere in der Verfahrensordnung (EPGVO) unter Regel 3 erwähnt [→ Befugnisse der Mitarbeiter der Kanzlei und der Nebenstellen der Kanzlei, Aufgaben der Kanzlei wahrzunehmen], die festlegt, dass der Hilfskanzler, ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei oder deren Nebenstellen, befugt ist, bestimmte Handlungen im Rahmen ihrer Aufgaben vorzunehmen. Diese Handlungen umfassen typischerweise die Unterstützung bei der Verwaltung und Bearbeitung von Verfahrensunterlagen, die Überwachung von Fristen und die Pflege des Registers der Gerichtsverfahren.
Artikel 10 → Die Kanzlei
Die Kanzlei wird am Sitz des Berufungsgerichts eingerichtet und führt Aufzeichnungen über alle Verfahren.
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