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Der Kanzler des Einheitlichen Patentgerichts ist der leitende Verwaltungsbeamte der Kanzlei. Er spielt eine zentrale Rolle in der Organisation und Verwaltung der Gerichtsverfahren. Der Kanzler ist verantwortlich für die Leitung und Überwachung der Aktivitäten der Kanzlei, die als administrative Einheit für die Unterstützung des Gerichts in administrativen Angelegenheiten dient.
Artikel 10 (4) EPGÜ → Ernennung und Amtsführung des Kanzlers
Das Gericht ernennt den Kanzler im Einklang mit Artikel 22 der Satzung und legt Bestimmungen zu dessen Amtsführung fest.
Artikel 10 → Die Kanzlei
Die Kanzlei wird am Sitz des Berufungsgerichts eingerichtet und führt Aufzeichnungen über alle Verfahren.
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