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Die Kanzlei des Einheitlichen Patentgerichts spielt eine zentrale Rolle in der administrativen Struktur des Gerichts. Sie ist im Wesentlichen für die Verwaltung und Organisation der Verfahrensabläufe zuständig. Zu den Hauptaufgaben gehören die Entgegennahme und Bearbeitung von Verfahrensunterlagen, die Unterstützung des Gerichts in administrativen Belangen und die Pflege des Registers, in dem alle Gerichtsverfahren verzeichnet werden.
Artikel 10 des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht regelt die Einrichtung und Aufgaben der Kanzlei sowie die Ernennung des Kanzlers.
Artikel 10 (1) → Einrichtung der Kanzlei am Berufungsgericht
Am Sitz des Berufungsgerichts wird eine Kanzlei eingerichtet, die vom Kanzler geleitet wird und deren Register öffentlich ist.
Artikel 10 (2) → Nebenstellen der Kanzlei an den Kammern
An allen Kammern des Gerichts erster Instanz werden Nebenstellen der Kanzlei eingerichtet.
Artikel 10 (3) → Aufzeichnungen der Verfahren durch die Kanzlei
Die Kanzlei führt Aufzeichnungen über alle vor dem Gericht verhandelten Verfahren.
Artikel 10 (4) → Ernennung des Kanzlers durch das Gericht
Das Gericht ernennt den Kanzler und legt die Bestimmungen zu dessen Amtsführung fest.
Die Verfahrensordnung konkretisiert die Befugnisse und Aufgaben der Kanzlei weiter. Gemäß Regel 3 EPGVO [→ Befugnisse der Mitarbeiter der Kanzlei und der Nebenstellen der Kanzlei, Aufgaben der Kanzlei wahrzunehmen] können, soweit die Verfahrensordnung auf die Kanzlei oder den Kanzler Bezug nimmt, die vorgesehenen Handlungen auch vom Hilfskanzler oder den entsprechenden Mitarbeitern der Nebenstellen durchgeführt werden. Diese Erweiterung der Befugnisse ermöglicht es der Kanzlei, flexibel auf unterschiedliche administrative Anforderungen zu reagieren und eine effiziente Verfahrensverwaltung sicherzustellen.
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht, Kapitel II → Organisation des Gerichts
Regelt die Struktur und die organisatorischen Aspekte des Gerichts, einschließlich der Einrichtung von Kanzleien und deren Aufgaben sowie der Ernennung von Kanzlern und anderen Verwaltungsfunktionen.
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