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Regel 356 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt den Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung.
Regel 356.1 EPGVO → Frist für den Einspruch gegen die Versäumnisentscheidung
Beschreibt die Frist, innerhalb derer ein Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung beantragt werden kann.
Regel 356.2 EPGVO → Inhalt des Einspruchs gegen die Versäumnisentscheidung
Regelt die erforderlichen Inhalte, die ein Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung enthalten muss.
Regel 356.3 EPGVO → Stattgabe des Einspruchs gegen die Versäumnisentscheidung
Regelt die Bedingungen, unter denen einem Einspruch gegen eine Versäumnisentscheidung stattgegeben wird.
EPGVO, Teil 5, Kapitel 11 → Versäumnisentscheidung
Regelt die Bestimmungen zur Versäumnisentscheidung im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.
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