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upc:berechnung_von_fristen

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Berechnung von Fristen

Regel 300 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, wie Fristen in vollen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren zu berechnen sind und beschreibt die Regeln für den Beginn und das Ende der Fristen.

Regel 300 (1) EPGVO → Berechnung von Fristen in Tagen
Beschreibt die Methode zur Berechnung von Fristen in vollen Tagen und legt fest, dass der Tag des Ereignisses, das die Frist auslöst, nicht mitgezählt wird.

Regel 300 (2) EPGVO → Berechnung von Fristen in Wochen, Monaten und Jahren
Erklärt die Berechnung von Fristen in Wochen, Monaten und Jahren und legt fest, dass die Frist am gleichen Tag der Woche oder des Monats endet, an dem das auslösende Ereignis stattgefunden hat.

Regel 300 (3) EPGVO → Beginn und Ende der Fristen
Legt fest, dass Fristen um Mitternacht des letzten Tages enden und beschreibt die Bedingungen für den Beginn der Fristen.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/berechnung_von_fristen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1