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Regel 300.5 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) definiert den Begriff „Tag“ im Kontext von Fristen.
Tag bedeutet Kalendertag, wenn nicht als Werktag angegeben.
Regel 300 EPGVO → Berechnung von Fristen
Behandelt die Berechnung von Fristen für Verfahrenshandlungen.
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