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Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts [→ Privatrecht], das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat.
§§ 812 bis 822 BGB → ungerechtfertigte Bereicherung
§ 812 BGB → Herausgabeanspruch
§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB → Leistungskondiktion
§ 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB → Nichtleistungskondiktion
→ Bereicherungsausgleich bei Anweisungsfällen
→ Leistung kraft Anweisung
§ 813 BGB → Erfüllung trotz Einrede
§ 816 BGB → Verfügung eines Nichtberechtigten
§ 818 (1) BGB → Umfang des Herausgabeanspruchs
§ 818 (2) BGB → Wertersatzanspruch
§ 818 (3) BGB → Ausschluss des Herausgabe- und Wertersatzanspruchs
§ 818 (4) BGB → Haftung des Empfängers nach Eintritt der Rechtshängigkeit
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