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pct:wirkung_der_wiederherstellung_des_prioritaetsrechts_durch_das_anmeldeamt

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Wirkung der Wiederherstellung durch das Anmeldeamt

Regel 49ter.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt.

Regel 49ter.1(a) PCT → Wiederherstellung bei Sorgfalt
Regelt die Wirkung der Wiederherstellung bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt.

Regel 49ter.1(b) PCT → Wiederherstellung bei Unbeabsichtigtheit
Beschreibt die Wirkung der Wiederherstellung bei unbeabsichtigtem Versäumnis.

Regel 49ter.1(c) PCT → Keine Wirkung in bestimmten Fällen
Regelt die Fälle, in denen die Wiederherstellung keine Wirkung hat.

Regel 49ter.1(d) PCT → Überprüfung durch das Bestimmungsamt
Beschreibt die Möglichkeit der Überprüfung durch das Bestimmungsamt.

Regel 49ter.1(e) PCT → Ablehnung durch das Anmeldeamt
Regelt die Unverbindlichkeit der Ablehnung durch das Anmeldeamt.

Regel 49ter.1(f) PCT → Antrag auf Wiederherstellung
Beschreibt die Behandlung eines Antrags auf Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt.

Regel 49ter.1(g) PCT → Unvereinbarkeit der Wiederherstellung mit nationalem Recht
Regelt die Unvereinbarkeit mit nationalem Recht.

siehe auch

Regel 49ter PCT → Wiederherstellung des Prioritätsrechts
Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt und die Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt.

pct/wirkung_der_wiederherstellung_des_prioritaetsrechts_durch_das_anmeldeamt.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 12:52 von mfreund