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Regel 49ter.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt.
Regel 49ter.1(a) PCT → Wiederherstellung bei Sorgfalt
Regelt die Wirkung der Wiederherstellung bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt.
Regel 49ter.1(b) PCT → Wiederherstellung bei Unbeabsichtigtheit
Beschreibt die Wirkung der Wiederherstellung bei unbeabsichtigtem Versäumnis.
Regel 49ter.1(c) PCT → Keine Wirkung in bestimmten Fällen
Regelt die Fälle, in denen die Wiederherstellung keine Wirkung hat.
Regel 49ter.1(d) PCT → Überprüfung durch das Bestimmungsamt
Beschreibt die Möglichkeit der Überprüfung durch das Bestimmungsamt.
Regel 49ter.1(e) PCT → Ablehnung durch das Anmeldeamt
Regelt die Unverbindlichkeit der Ablehnung durch das Anmeldeamt.
Regel 49ter.1(f) PCT → Antrag auf Wiederherstellung
Beschreibt die Behandlung eines Antrags auf Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt.
Regel 49ter.1(g) PCT → Unvereinbarkeit der Wiederherstellung mit nationalem Recht
Regelt die Unvereinbarkeit mit nationalem Recht.
Regel 49ter PCT → Wiederherstellung des Prioritätsrechts
Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt und die Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt.
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