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pct:keine_wirkung_in_bestimmten_faellen

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Keine Wirkung in bestimmten Fällen

Regel 49ter.1(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Fälle, in denen die Wiederherstellung keine Wirkung hat.

Regel 49ter.1(c) PCT

Eine Entscheidung des Anmeldeamts über die Wiederherstellung eines Prioritätsrechts nach Regel 26bis.3 hat keine Wirkung in einem Bestimmungsstaat, wenn das Bestimmungsamt, ein Gericht oder ein anderes zuständiges Organ dieses Bestimmungsstaats oder ein anderes für diesen Bestimmungsstaat handelndes Organ feststellt, dass ein Erfordernis nach Regel 26bis.3 Absatz a, b Ziffer i oder c nicht erfüllt war.

siehe auch

Regel 49ter.1 PCT → Wirkung der Wiederherstellung durch das Anmeldeamt
Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt.

pct/keine_wirkung_in_bestimmten_faellen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 12:43 von mfreund