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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:gelegenheit_nationale_erfordernisse_zu_erfuellen

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Gelegenheit, nationale Erfordernisse zu erfüllen

Regel 51bis.3 der Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt fest, wie Anmeldern die Gelegenheit gegeben wird, nationale Erfordernisse zu erfüllen.

Regel 51bis.3(a) PCT → Aufforderung zur Erfüllung nationaler Erfordernisse
Beschreibt die Aufforderung des Bestimmungsamts an den Anmelder, nationale Erfordernisse zu erfüllen.

Regel 51bis.3(b) PCT → Möglichkeit zur Nachholung nach Ablauf der Frist
Regelt die Möglichkeit für Anmelder, nationale Erfordernisse nach Ablauf der Frist nachzuholen.

Regel 51bis.3(c) PCT → Unvereinbarkeit der Aufforderung zur Erfüllung nationaler Erfordernisse mit nationalem Recht
Beschreibt die Bedingungen, unter denen Regel 51bis.3(a) nicht gilt, wenn sie mit nationalem Recht unvereinbar ist.

siehe auch

Regel 51bis PCT → Nach Artikel 27 zulässige nationale Erfordernisse
Regelt die zulässigen nationalen Erfordernisse, die ein Bestimmungsamt von einem Anmelder verlangen kann.

pct/gelegenheit_nationale_erfordernisse_zu_erfuellen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 08:03 von mfreund