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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:einheitlichkeit_der_erfindung_bei_der_ergaenzenden_internationalen_recherche

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Einheitlichkeit der Erfindung bei der ergänzenden internationalen Recherche

Regel 45bis.6 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Einheitlichkeit der Erfindung bei der ergänzenden internationalen Recherche.

Regel 45bis.6(a) PCT → Feststellung der Einheitlichkeit
Beschreibt die Feststellung der Einheitlichkeit der Erfindung durch die zuständige Behörde.

Regel 45bis.6(b) PCT → Berücksichtigung von Unterlagen
Regelt die Berücksichtigung von Unterlagen bei der Prüfung der Einheitlichkeit.

Regel 45bis.6(c) PCT → Antrag auf Überprüfung
Beschreibt den Antrag auf Überprüfung der Auffassung zur Einheitlichkeit.

Regel 45bis.6(d) PCT → Überprüfung der Auffassung
Regelt die Überprüfung der Auffassung durch die Behörde.

Regel 45bis.6(e) PCT → Mitteilung an die Bestimmungsämter
Beschreibt die Mitteilung des Überprüfungsantrags und der Entscheidung an die Bestimmungsämter.

Regel 45bis.6(f) PCT → Anwendung bei Beschränkung der Recherche
Regelt die Anwendung der Absätze a bis e bei Beschränkung der Recherche.

siehe auch

Regel 45bis PCT → Ergänzende internationale Recherchen
Regelt die Durchführung ergänzender internationaler Recherchen.

pct/einheitlichkeit_der_erfindung_bei_der_ergaenzenden_internationalen_recherche.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 10:02 von mfreund