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pct:aufforderung_zur_maengelbeseitigung_nach_artikel_3_absatz_4_ziffer_i

finanzcheck24.de

Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach Artikel 3 Absatz 4 Ziffer i

Regel 26.3ter der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei sprachlichen Unterschieden.

Regel 26.3ter a PCT → Aufforderung zur Übersetzung der Zusammenfassung oder Zeichnungen
Regelt die Aufforderung zur Übersetzung der Zusammenfassung oder Textbestandteile der Zeichnungen.

Regel 26.3ter b PCT → Unvereinbarkeit mit nationalem Recht (Absatz a)
Beschreibt die Nichtanwendung von Absatz a bei Unvereinbarkeit mit nationalem Recht.

Regel 26.3ter c PCT → Aufforderung zur Übersetzung bei Nichteinhaltung von Regel 12.1 Absatz c
Regelt die Aufforderung zur Übersetzung bei Nichteinhaltung von Regel 12.1 Absatz c.

Regel 26.3ter d PCT → Unvereinbarkeit mit nationalem Recht (Absatz c)
Beschreibt die Nichtanwendung von Absatz c bei Unvereinbarkeit mit nationalem Recht.

Regel 26.3ter e PCT → Aufforderung zur Einreichung einer einheitlichen Sprache
Regelt die Aufforderung zur Einreichung der Beschreibung und der Ansprüche in einer einheitlichen Sprache.

siehe auch

Regel 26 PCT → Prüfung und Berichtigung bestimmter Bestandteile der internationalen Anmeldung vor dem Anmeldeamt
Regelt die Verfahren zur Prüfung und Berichtigung von Mängeln in internationalen Anmeldungen vor dem Anmeldeamt.

pct/aufforderung_zur_maengelbeseitigung_nach_artikel_3_absatz_4_ziffer_i.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/07 09:40 von mfreund