Anzeigen:
Regel 26.3ter c der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Aufforderung zur Übersetzung bei Nichteinhaltung von Regel 12.1 Absatz c.
Entspricht der Antrag nicht Regel 12.1 Absatz c, so fordert das Anmeldeamt den Anmelder auf, entsprechend dieser Regel eine Übersetzung einzureichen.
Regel 26.3ter PCT → Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach Artikel 3 Absatz 4 Ziffer i
Regelt die Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei sprachlichen Unterschieden.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de