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patentrecht:patentpruefung

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Patentprüfung

Die Patentprüfung ist ein zentraler Prozess im Rahmen des Patentgesetzes, bei dem eine Patentanmeldung auf ihre Patentierbarkeit hin überprüft wird.

Zunächst wird überprüft, ob die Patentanmeldung den formalen Anforderungen entspricht [→ Formale Prüfung]. Dazu gehören die korrekte Einreichung der Unterlagen, die Zahlung der Gebühren und die Einhaltung der Fristen.

Nach der formalen Prüfung wird eine Recherche durchgeführt, um den Stand der Technik zu ermitteln. Dabei wird nach bereits vorhandenen Veröffentlichungen gesucht, die die beanspruchte Erfindung betreffen könnten.

Im Rahmen der sachlichen Prüfung wird die Erfindung auf drei Hauptkriterien Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit hin überprüft.

Wenn die Anmeldung alle Anforderungen erfüllt, wird das Patent erteilt [→ Erteilungsentscheidung]. Andernfalls wird die Anmeldung zurückgewiesen oder es werden vom Prüfer Einwände erhoben, die der Anmelder ausräumen muss.

siehe auch

patentrecht/patentpruefung.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/09 11:03 von mfreund