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patentrecht:anti-enforcement_injunction

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Anti-Enforcement Injunction

Eine Anti-Enforcement Injunction (AEI) ist eine gerichtliche Anordnung, die einer Partei verbietet, eine in einer anderen Gerichtsbarkeit ergangene gerichtliche Entscheidung oder Anordnung durchzusetzen. Das Ziel einer AEI ist es, die Vollstreckung von Urteilen oder Anordnungen zu verhindern, die in einer anderen Gerichtsbarkeit erlassen wurden, wenn das erlassende Gericht der Ansicht ist, dass die Durchsetzung unzulässig, rechtswidrig oder unangemessen wäre.

Ein (ausländisches) Prozessführungs- und/oder Vollstreckungsverbot [→ Anti-Suit Injunction, Anti-Enforcement Injunction] verstößt gegen den allgemeinen europäischen Justizgewährungsanspruch (Art. 47 EU-Charta). Die Verbote stehen auch im Widerspruch zum deutschen Justizgewährungsanspruch gem. Art. 2 Abs. 1 [→ Allgemeines Persönlichkeitsrecht], 19 Abs. 4 GG [→ Rechtsweggarantie] und sind als unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zu qualifizieren.1)

siehe auch

1)
EPG, Lokalkammer München, Beschl. v. 11. Dezember 2024 – UPC_CFI_791/2024
patentrecht/anti-enforcement_injunction.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/31 07:31 von mfreund