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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:anforderungen_an_die_rechtsbeschwerde

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Anforderungen an die Rechtsbeschwerde

§ 102 des Patentgesetzes (PatG) legt die Anforderungen, Fristen und Vertretungsregelungen im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof fest.

§ 102 (1) PatG → Rechtsbeschwerdefrist
Bestimmt, dass die Rechtsbeschwerde innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses schriftlich eingereicht werden muss.

§ 102 (2) PatG → Streitwertfestsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Regelt die Anwendung der Bestimmungen über die Streitwertfestsetzung im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.

§ 102 (3) PatG → Begründungspflicht der Rechtsbeschwerde
Legt fest, dass die Rechtsbeschwerde innerhalb eines Monats zu begründen ist, mit Möglichkeit zur Fristverlängerung.

§ 102 (4) PatG → Inhaltliche Anforderungen an die Begründung
Umreißt die erforderlichen Bestandteile der Begründung der Rechtsbeschwerde.

§ 102 (5) PatG → Anwaltszwang im Rechtsbeschwerdeverfahren
Erfordert die Vertretung der Beteiligten durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof.

siehe auch

PatG, Abschnitt 6.1 → Rechtsbeschwerdeverfahren
Regelt das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof bei Entscheidungen des Patentgerichts.

patentrecht/anforderungen_an_die_rechtsbeschwerde.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/09 06:50 von mfreund