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§ 102 (1) des Patentgesetzes (PatG) legt die Frist zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde fest.
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof schriftlich einzulegen.
§ 102 PatG → Anforderungen an die Rechtsbeschwerde
Legt die Anforderungen, Fristen und Vertretungsregelungen im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof fest.
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