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patentrecht:rechtsbeschwerdefrist

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Rechtsbeschwerdefrist

§ 102 (1) des Patentgesetzes (PatG) legt die Frist zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde fest.

§ 102 (1) PatG

Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof schriftlich einzulegen.

siehe auch

§ 102 PatG → Anforderungen an die Rechtsbeschwerde
Legt die Anforderungen, Fristen und Vertretungsregelungen im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof fest.

patentrecht/rechtsbeschwerdefrist.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/09 06:50 von mfreund