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markenrecht:ir:nationales_register

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Nationales Register

Nach Artikel 3 (1) MMA [→ Gesuch um internationale Registrierung] „[bescheinigt] die Behörde des Ursprungslandes der Marke […], dass die Angaben in diesem Gesuch denen des nationalen Registers entsprechen“.

In Deutschland ist dies das Markenregister, welches das Markengesetz fordert, und vom Deutschem Patent- und Markenamt geführt wird.

siehe auch

markenrecht/ir/nationales_register.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1