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Nach Artikel 3 (1) MMA [→ Gesuch um internationale Registrierung] „[bescheinigt] die Behörde des Ursprungslandes der Marke […], dass die Angaben in diesem Gesuch denen des nationalen Registers entsprechen“.
In Deutschland ist dies das Markenregister, welches das Markengesetz fordert, und vom Deutschem Patent- und Markenamt geführt wird.
Markenrecht → Markengesetz, Markenregister
MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken
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